Bundesministerium bestätigt EU-Verordnung 44/2014


 
 
Mit Schreiben vom 15.04.2014 an den Industrie-Verband Motorrad Deutschland e.V. IVM bestätigt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das die Anbringung des vorderen Kennzeichens an Fahrzeugen der Klassen Le1, L2e, L3e und L5e durch eine EU-Verordnung (44/2014) nicht möglich bzw. ungeeigent ist. Das vollständige Schreiben haben wir im Forum hinterlegt.
 
Vorderes Kennzeichen
 
UPDATE: Der Bund-Länder-Fachausschuss Fahrzeugzulassung hat sich auf seiner Sitzung am 1./2. April 2014 entsprechend verständigt.