Entbehrlichkeiten von vorderen KFZ-Kennzeichen bei bestimmten Fahrzeugklassen


 
 
In einem Schreiben des Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW vom 16.05.2014 an die Bezirksregierungen, wird die EU-Verordnung 44/2014/EU, die auch Thema der 106. Bund-/Länder-Fachausschussitzung Fahrzeugzulassung am 02/03.04.2014 - (wir berichteten in einer früheren News) war, zum Anlass genommen diese schon jetzt in Nordrhein-Westfalen umzusetzen. Danach sind die Zulassungsbehörden angehalten die in der EU-Verordnung genannten Fahrzeugklassen L1e, L2e, L3e, L4e und L5e ohne vordere Kennzeichen zuzulassen.
Damit sind, wie bereits berichtet vordere Kennzeichen für diese Fahrzeugklassen nicht mehr vorgeschrieben und der Erlass vom 26.07.2011 wird damit aufgehoben.
 
NRW-Erlaß L5e Kennzeichen
Notiz:

Update: Inzwischen werden in den meisten Bundesländern alle Fahrzeuge der genannten Klassen ohne vorderes Kennzeichen zugelassen.