Änderung zum Bußgeldkatalog tritt am 1. April 2013 in Kraft



Mit der Änderung der Bußgeldverordnung wird den Wünschen der Länder entsprochen, vorbeugende Maßnahmen gegen Verkehrssünder  den heutigen Gegebenheiten anzupassen.

Falschparker, die bisher zwischen 5 Euro und 25 Euro zahlen mussten, werden jetzt mit je 5 Euro mehr zur Kasse gebeten. Eine Parkzeitüberschreitung von beispielsweise 30 Minuten kostet jetzt 10 Euro, statt bisher 5 Euro. Mehr als 3 Stunden Parkzeitüberschreitung kostet den Sünder jetzt 30 Euro, statt bisher 25 Euro.

 

Auch Fahrradfahrer zahlen bei Verstößen drauf. Falsches Einbiegen in eine Einbahnstraße wird mit 20 Euro bis 35 Euro je nach Verkehrslage geahndet.

Wird der Fahrradweg nicht genutzt, sind jetzt 20 Euro statt bisher 15 Euro zu entrichten. Fahren ohne Licht wird jetzt mit 20 Euro belohnt.

 

Der komplette „Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog“ kann beim Kraftverkehrsbundesamt eingesehen werden. http://www.kba.de



Quellen: http://www.kba.de, http://www.strassenverkehrsamt.de


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